Anleitung zum Kfz-Versicherungswechsel – So gelingt das Vorhaben

Bei der Kfz-Versicherung lässt sich jede Menge Geld sparen. In diesem Artikel wird verständlich erklärt, wie sich die günstigste und beste Versicherung ermitteln und ein Wechsel durchführen lässt. Folgende Punkte werden erläutert:

  1. Versicherungsumfang (Haftpflicht, Teil- und Vollkasko)
  2. Tarifbestandteile (Schadenfreiheitsklasse, Regionalklasse, Typklasse)
  3. Sparmöglichkeiten (Rabatte, Selbstbeteiligung, Zahlungsweise)
  4. Deckung und Freischaden
  5. Kfz-Tarifvergleich durchführen
  6. Versicherung kündigen
  7. Sonderkündigungsrecht
  8. Tipps zur Kündigung

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1. Versicherungsumfang

Bevor nach einer Kfz-Versicherung gesucht wird, sollte zunächst geklärt werden, welcher Versicherungsumfang ideal ist. Man unterscheidet zwischen drei Möglichkeiten:

  • Kfz-Haftpflichtversicherung
  • Kfz-Teilkasko-Versicherung
  • Kfz-Vollkasko-Versicherung

Die Kfz-Haftpflicht ist gesetzlich vorgeschrieben und damit Pflicht. Kein Kraftfahrzeug darf im Straßenverkehr ohne Haftpflichtversicherung bewegt werden. Diese Versicherung garantiert, dass Personen- und Sachschäden von Dritten gedeckt sind.  Kraftfahrzeuge erhalten erst dann eine Zulassung, wenn bei der Kraftfahrzeug-Zulassungsbehörde die elektronische Versicherungsbestätigung vorgelegt wurde. Die Versicherungsgesellschaften bestätigen mit dieser siebenstelligen eVB-Nummer die entsprechende Absicherung. Wird eine Versicherung online abgeschlossen, können sich Versicherte die entsprechende eVB-Nummer direkt per Mail oder SMS zusenden lassen, was die Anmeldung von Fahrzeugen beschleunigt und vereinfacht.

Im Bereich Personenschäden werden von der Haftpflicht Kosten für Verdienstausfälle, Zahlungen im alfa-romeo-719463_1280Todesfall und Schmerzensgeld übernommen. Im Rahmen von Sachschäden an Fremdfahrzeugen zahlen die Versicherer Wertminderungen, Reparaturkosten, Mietwagen, Wiederbeschaffungswert bei Totalschaden sowie die Unkosten für Abschleppdienste. Um Versicherte entsprechend zu schützen, hat der Gesetzgeber im §4 Pflichtversicherungsgesetz Mindestdeckungssummen fixiert. Während die Mindestsumme bei Personenschäden 7,5 Millionen Euro beträgt, sind es bei Sachschäden 1,12 Millionen und bei Vermögensschäden 50.000 Euro.

Die Kaskoversicherungen sind freiwillig und nicht immer notwendig. Eine Teilkaskoversicherung kann sich auch bei gebrauchten Fahrzeugen lohnen, dagegen sind die in der Regel kostspieligeren Vollkasko-Tarife für Neufahrzeuge und neuwertige Gebrauchtwagen ratsam. Sinn und Zweck von Kasko-Versicherungen besteht darin, ergänzend zu den Schäden von Unfallgegner auch die am eigenen Fahrzeug zu versichern. Die Kasko-Policen decken also Schäden ab, die von der Pflichtversicherung nicht umfasst sind. Folgernde Tabelle informiert über die Leistungen:

Teilkasko Vollkasko
-Diebstahl-Schmorschäden-Glasbruchschäden-Wildunfallschäden

-Brandschäden

-Explosionsschäden

-Schäden durch Sturm/Hagel

-Fahrerflucht durch Dritte-Schäden durch selbst- sowie fremdverschuldete Unfälle-Vandalismus

 

Lohnt sich eine Vollkasko-Versicherung sollte die Teilkasko inbegriffen sein. Damit ist das volle Spektrum der möglichen Schäden abgedeckt. Neben fremdverschuldeten Unfällen können Versicherte Schäden bei der Versicherung einreichen, die durch eigenes Verschulden entstanden. Je nach Versicherung sind Unterschiede beim Leistungsspektrum denkbar. Deshalb ist es unverzichtbar vor der Kündigung des bisherigen Versicherungsvertrags Informationen über aktuelle Angebote von Mitbewerbern einzuholen. Da  es kaum noch eine Gesellschaft gibt, die nicht online präsent ist, fällt die Recherche relativ leicht. Verfügt der Internetauftritt, wie zur Autoversicherung von R+V24 Direkt über einen praktischen Beitragsrechner, können sich Verbraucher schnell und einfach einen Überblick über das jeweilige Angebot verschaffen und die individuelle Prämie ermitteln lassen.

2. Tarifbestandteile

Wie teuer ein Kfz-Versicherungstarif letztendlich ist, hängt von verschiedenen Faktoren ab. Ein markantes Merkmal ist die Schadenfreiheitsklasse (SF-Klasse). Diese gestaltet sich je nach Praxiserfahrung. Wer seit mehr als drei Jahren im Straßenverkehr fährt, profitiert von günstigeren Tarifen. Fahranfänger müssen mit Mehrkosten von mehreren hundert Euro rechnen. Sie werden zunächst in Schadenfreiheitsklasse 0 eingestuft. Der Beitragssatz kann 230 Prozent betragen. Nach drei Jahren erfolgt die Anpassung in SF-Klasse ½. Aber auch Fahrzeugtyp und Wohnort entscheiden über die Versicherungskosten. Durch statistische Berechnungen werden Regionen vom Gesamtverband der deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) in Regionalklassen eingestuft. Die Prämien können jedes Jahr aufgrund aktueller Unfallzahlen schwanken. Mit Hilfe der Typklassen werden Automodelle zugeordnet. Umso mehr Unfälle mit einem bestimmten Pkw verursacht werden, desto teurer die Versicherung.

3. Sparmöglichkeiten

Das Sparpotenzial ist bei Kfz-Versicherungen nicht zu unterschätzen. Zahlreiche Versicherer locken Neukunden mit attraktiven Rabatten. Manche gewähren Vergünstigungen für Fahrzeuge, die in Garagen abgestellt werden. Andere geben Rabatte für die Einhaltung festgelegter Kilometeranzahlen. Die Rabatt-Angebote müssen individuell geprüft und verglichen werden. Wer finanziell in der Lage ist bei Schäden einen gewissen Betrag selbst zu übernehmen, kann eine Selbstbeteiligung vereinbaren. Dadurch sinken die Beiträge teilweise drastisch. Werden Versicherungsbeiträge jährlich oder halbjährlich, statt monatlich gezahlt, räumen viele Versicherungen Rabatte ein. Abhängig der Summen lohnt sich das Anpassen der Zahlungsweise.

4. Deckung und Freischaden

insurance-539659_1280Wie oben erwähnt, gibt es gesetzliche Mindestdeckungssummen. Generell ist in den Vertragsangeboten auf die Versicherungssumme zu achten. Sie gibt Aufschluss über die maximale Deckungssumme der Schadenübernahme. Praktisch ist der Freischaden. Wird er vertraglich verankert, kann ein Schaden pro Jahr eingereicht werden, ohne dass die Prämien steigen. Erst beim zweiten Unfall steigt der Versicherte im Bonus-Malus-System und muss höhere Beiträge in Kauf nehmen.

5. Kfz-Tarifvergleich durchführen

Grundsätzlich sollte die bisherige Kfz-Versicherung erst gekündigt werden, wenn zum neuen Vertrag eine schriftliche Bestätigung vorliegt. Die Orientierung am deutschen Kfz-Versicherungsmarkt zu bewahren, fällt aufgrund der Angebotsvielfalt schwer. Nicht nur die Anzahl an Versicherungen lässt das Vergleichen zu einer Herausforderung avancieren. Auch die verschiedenen Tarifarten wie Basis, Premium und Komfort sorgen bei Versicherten für Kopfzerbrechen. Dabei stellt sich die Frage, welcher Tarif am besten zu den persönlichen Ansprüchen passt. Um einen alternativen Versicherer zu finden, können Online-Vergleichsportale eingesetzt werden. Wichtig ist, dass die Plattformen unabhängig handeln. Nutzer müssen verschiedene Daten in Suchmaschinen eingeben, um einen umfangreichen Vergleich diverser Versicherungsgesellschaften und dessen Tarife durchzuführen. Über die Eingabe von Fahrzeugmarken, Modellreihen und weiteren individuellen Fahrzeug-Kennzahlen, werden die Angebote ermittelt. Einige Portale stellen diesen Service kostenlos bereit und erlauben eine unverbindliche Gegenüberstellung von hunderten Tarifen. Besteht die Möglichkeit Wünsche, wie zum Beispiel eine Selbstbeteiligung oder Freischaden festzulegen, wird der Vergleich besonders individuell. Nicht selten kann der neue Versicherungsvertrag direkt online abgeschlossen werden. Die eVB-Nummer wird unmittelbar zugesandt. Oft erledigen Vergleichsportale die Kündigung des bisherigen Versicherers, so dass die Verbraucher kaum bürokratischen Aufwand haben.

6. Versicherung kündigen

Um die Kfz-Versicherung erfolgreich zu wechseln, muss anschließend die bestehende Police gekündigt werden. Bei der Kfz-Versicherung gibt es verschiedene Möglichkeiten zur Kündigung. Zunächst lassen sich Versicherungen zum jeweiligen Stichtag jährlich kündigen. Entspricht das Versicherungsjahr dem Kalenderjahr ist ein Wechsel der Kfz-Versicherung stets zum Jahreswechsel und damit zum 31.12. möglich. Da die Kündigungsfrist einen Monat beträgt, muss die Kündigung bis zum Stichtag des 30. Novembers bei der Versicherung eingegangen sein. Wird vom Versicherten keine Kündigung eingereicht, verlängert sich der Vertrag automatisch. Damit das Kündigungsschreiben rechtzeitig beim Versicherer ankommt, sollte es einige Tage vor dem Stichtag versandt sein. Entspricht das Versicherungsjahr nicht dem Kalenderjahr handelt es sich um eine sogenannte unterjährige Laufzeit. flatfoot-76564_1280Hierbei müssen sich Versicherte am Versicherungsbeginn orientieren und entsprechend einen Monat früher kündigen. Ist der Beginn der Versicherung im Vertrag zum Beispiel auf den 1. Mai datiert, muss die Kündigung dem Versicherer spätestens am 31. März vorliegen.

7. Sonderkündigungsrecht

Ein Sonderkündigungsrecht besteht, wenn die Versicherungsgesellschaft die Leistungserbringung bei einem Schaden ablehnt. Nach der Ablehnung bleibt einen Monat Zeit zur Vertragskündigung. Gleiches gilt bei einer Beitragserhöhung. Ab dem Zeitpunkt, wo der Versicherte die Information zur Erhöhung erhält, kann einen Monat lang vom Sonderkündigungsrecht Gebrauch gemacht werden. Versicherer sind dazu verpflichtet ihre Kunden über Beitragsanpassungen zu informieren. Damit das Sonderkündigungsrecht ohne Probleme greift, müssen Versicherte im Kündigungsschreiben konkret auf die Beitragsanpassung eingehen. Übrigens gilt das Sonderkündigungsrecht auch bei sogenannten verstecken Tarifanpassung. Hierbei ist wichtig zu wissen, dass eine Beitragserhöhung nicht zwangsläufig mit einer Erhöhung des Gesamtbetrags einhergehen muss. Wird ein Beitrag erhöht und ergibt sich gleichzeitig eine Änderung bei der Schadenfreiheitsklasse, welche eine Beitragsverringerung zur Folge hat, kann es durchaus sein, dass der Gesamtbetrag sinkt. Trotz allem liegt eine Beitragserhöhung vor, Versicherte haben ein Sonderkündigungsrecht. Wird ein anderes Fahrzeug angeschafft und das bisherige verkauft, besteht freie Versicherungswahl und es kann ohne Berücksichtigung einer Kündigungsfrist gekündigt werden. Passt der Versicherer für ein bereits versichertes Fahrzeug die Typ- oder Regionalklasse an, besteht ebenfalls Sonderkündigungsrecht.

8. Tipps zur Kündigung

Generell sollte eine Kfz-Versicherung immer schriftlich gekündigt werden. Wer das Dokument per Einschreiben an den Versicherer schickt, geht auf Nummer sicher. Im Konfliktfall dient der Postnachweis als Beweis. Folgende Angaben gehören in eine formale Kündigung:

  • Name und Anschrift der Versicherung
  • Name und Anschrift des Versicherten
  • aktuelles Datum
  • Betreffzeile (z.B. „Kündigung der Police Nr. xy)
  • Fahrzeugtyp und –marke
  • Kennzeichen-Nummer
  • Versicherungsnummer
  • Kündigungsgrund (nur bei Sonderkündigungsrecht)
  • Bitte um schriftliche Bestätigung
  • Unterschrift

Bei einer regulären Kündigung muss kein Grund genannt werden. Die fristgerechte Kündigung reicht völlig aus. Außerdem ist in der Kündigung deutlich zu machen, zu welchem Zeitpunkt die Kündigung erfolgen soll. Ein beispielhafter Satz wäre: „Hiermit kündige ich meine Kfz-Versicherung mit der oben genannten Vertragsnummer zum schnellstmöglichen Zeitpunkt aufgrund der Prämienerhöhung“. Eventuell wird das exakte Datum angegeben.

Fazit

Der Kfz-Versicherungswechsel lässt sich mit der richtigen Vorgehensweise schnell und problemlos vollziehen. Entscheidend ist, dass zunächst der neue Vertrag abgeschlossen und erst im Anschluss die bisherige Police gekündigt wird. Um eine Absicherungslücke beziehungsweise eine kostspielige Überversicherung durch zeitliche Überschneidungen zu vermeiden, sind Vertragsende und Kündigungsfristen einzuhalten. Dass sich der Wechsel für fast jeden lohnt, bestätigt auch das ARD Mittagsmagazin, welches das Thema bereits thematisierte und im folgenden Video zusammenfasst:

About Ali

Ich bin Diplom-Kaufmann, Gründer der Lernplattform CoboCards und leidenschaftlicher Blogger.

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