Mietspiegel für Gewerbeimmobilien – Wissenswertes

Mithilfe des Mietspiegels bekommen Sie eine Übersicht zur besseren Abschätzung der Angemessenheit der geforderten Miete. Solche Mietspiegel gibt es nicht nur für Immobilien des Privatgebrauchs, sondern auch für Gewerbeimmobilien.

Unterschiede zwischen Privat- und Gewerbeimmobilien

Eine Privatimmobilie unterliegt dem örtlichen Mietspiegel. Daher sind auch Mietpreise, die wesentlich höher als die Vergleichsmieten sind, problemlos möglich. Für Gewerbeimmobilien gelten diese gesetzlichen Regelungen nicht. Dies bedeutet, dass der Mietspiegel nicht vor überhöhten Mieten schützt.

Bei dem schon bestehenden Mietvertrag ist der private Mieter vor überhöhten Mieten per Gesetz geschützt. Bei Gewerbeimmobilien entfällt dieser Schutz.

Mieten und deren Erhöhungen sind im Gewerbe stets frei verhandelbar. Es existiert allerdings ein Wucherverbot, mit dem auch gewerbliche Mieter etwas geschützt werden.

Bei Gewerbeimmobilien gibt es im Bereich der entstehenden Nebenkosten keinerlei Beschränkung. Somit steht dem Vermieter das Recht zu, wesentlich mehr Positionen über den Mieter abrechnen zu können. Dazu können Kosten für Instandsetzung oder Verwaltung rechnen. Diese müssen jedoch im Mietvertrag mit aufgeführt werden.

Aktuelle Mietspiegel bekommen

Deutschlandweit gültige Mietspiegel finden Sie schnell im Internet.

Mietspiegel für eine bestimmte Region sind meist bei den regionalen Industrie- und Handelskammern erhältlich. Sie können direkt dort anfragen und sich den entsprechenden Mietspiegel zuschicken lassen. Viele IHKs bieten auf ihren Internetseiten den Mietspiegel für Gewerbeimmobilien auch schon als Download an.

Auch ihre Stadtverwaltung oder ortsansässige Immobilienmakler können Ihnen möglicherweise weiterhelfen. Dabei handelt es sich um einen freiwilligen Service, sodass hierauf kein Rechtsanspruch besteht.

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