Ab wann darf an Silvester geschossen werden?

Es ist jedes Jahr wieder die gleiche Frage, die die Menschheit beschäftigt. Man fragt sich ab wann Feuerwerk geschossen werden darf. Die Meinungen gehen diesbezüglich weit auseinander, weshalb die Fragen und Zweifel immer größer werden. Um nicht nur den Ärger mit den Nachbarn, sondern auch den Ärger mit der Polizei und dem Gesetz zu vermeiden, bietet es sich an, dass die Rechtsgrundlage als persönliche Grundlage genommen wird, auf die man sich berufen kann.

Beachtenswertes beim Kauf von Silvesterknallern

Bereits beim Kauf sollte man sich darüber bewusst sein, dass es sehr unterschiedliche Arten von Feuerwerkskörpern gibt und diese in verschiedene Kategorien eingeteilt werden. Die Kategorie ist von der Größe und dem Aufbau des jeweiligen Knallkörpers abhängig. Die Raketen, die von lediglich an drei Werktage bis Silvester in den deutschen Geschäften angeboten werden, entsprechen meist der Kategorie zwei, teilweise der Kategorie eins. Diese setzen die Vollendung des 18. Lebensjahres voraus. Feuerwerkskörper der Kategorie 1 können hingegen bereits ab Vollendung des 12. Lebensjahres erworben werden. Höhere Einstufungen der pyrotechnischen Gegenstände dürfen hingegen nur mit einer speziellen Erlaubnis erworben und entzündet werden.

Worauf ist bei der Standortwahl zu achten?

Die grundlegenden Bestimmungen, die durch die deutschen Gesetze geregelt sind, sind sehr verständlich. So muss von speziellen Gebäuden, wie Kirchen, Kinderheimen, Altenheimen, Krankenhäuser, aber auch von Fachwerkhäusern und Reethäusern ein Abstand eingehalten werden. Weitere brandempfindliche Gebäude und die damit verbundenen Mindestabstände werden durch die jeweiligen Kommunen bekannt gegeben, wenn dies zutreffend ist. Die Verbote dürfen jedoch nicht willkürlich erteilt werden und sind öffentlich mitzuteilen. Neben den empfindlichen Gebäuden können auch dicht besiedelte Ortschaften und Gemeinden von diesem zusätzlichen Verbot betroffen sein. Ansonsten kann der Standort frei gewählt werden.

Von wann bis wann darf man knallen?

Sowohl bei den Uhrzeiten, wie auch bei den Tagen an denen Feuerwerkskörper geschossen werden dürfen, ist das Gesetz eindeutig. So darf lediglich am 31.12 und am 01.01 jeweils von Mitternacht bis Mitternacht geschossen werden. An anderen Tagen muss eine Erlaubnis bei der jeweiligen Kommune eingeholt werden. Neben der rechtlichen Seite sollte jedoch ebenfalls die menschliche Seite berücksichtigt werden. An ungewohnten Zeiten wird der Schlaf gestört, was zu Problemen und Spannungen mit dem Mitmenschen führen kann. Daher sollte ein Schießen zu einer ungewöhnlichen Zeit, wie in der Nacht zum 31.12 mit den Nachbarn abgesprochen werden. In der Regel wird daher auch in der Neujahrsnacht das Feuerwerk um 1 Uhr spätestens um 1.30 Uhr eingestellt. Die Erlaubnis der Uhrzeiten setzen das Mindestalter von 18 Jahren für den Besitz und das Zünden von Feuerwerkskörper voraus. Selbst Personen, die eine Sondererlaubnis für größeres und in der Regel professionelles Feuerwerk haben, benötigen eine Genehmigung der Kommune um an anderen Tagen, Silvester und Neujahr ausgenommen, das Feuerwerk zünden zu dürfen. Diese Genehmigungen werden nur mit Angabe des Grundes, der Uhrzeit und meist auch dem Umfang des Feuerwerks erteilt.

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