Maklercourtage – mit welchen Kosten ist zu rechnen?

Wer in der Stadt wohnt oder mit offenen Augen durch die Welt geht, hat schon längst mitbekommen, dass der Wohnraum in den Städten sehr knapp und die freien Wohnungen sehr begehrt sind. Um einen bezahlbaren Wohnraum zu finden, muss man entweder Glück oder einen Makler eingeschaltet haben. Oftmals wird die Vermietung beziehungsweise das Finden eines passenden Mieters nicht vom Vermieter, sondern von einem angeheuerten Makler übernommen. Diese stellen den Interessenten Fragen zu den persönlichen Verhältnissen, zum Einkommen und zum Beruf. Dabei ist es sehr wichtig, dass man sich darüber im Klaren ist, dass man sich auf alle Fragen antworten muss. Lediglich das Einkommen wenige persönliche Daten müssen dabei offen gelegt werden. Der Makler macht dies allerdings nicht umsonst. Die Kosten müssen in der Regel von Käufer oder Mieter bezahlt werden und errechnen sich am Preis der Immobilie.

Maklergebühren beim Kauf einer Immobilien

Auch wenn beim Kauf beziehungsweise Verkauf die Kosten für den Makler in der Regel dem neuen Besitzer in Rechnung gestellt werden, kann dies dennoch unterschiedlich gehandhabt werden. So können die Prozente ebenso auf beide Parteien aufgeteilt werden oder sich der Verkäufer für einen besseren und schnelleren Verkauf alleine tragen. Die Prozente der Courtage kann von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich sein und bis zu einem Maximum von 7,14 Prozent reichen. In diesem Wert ist die gesetzliche Mehrwertsteuer bereits enthalten.

Daher ist es wichtig darauf zu achten, dass vor Vertragsabschluss die bestmöglichen Konditionen vereinbart und eventuell Vergleiche zwischen den Immobilienmakler angestellt werden. Sollte zwischen dem Verkäufer und dem Makler vereinbart sein, dass die Courtage selbst übernommen wird, dann wird der Käufer diese nicht zu Gesicht bekommen, da die Wohnung beziehungsweise die Immobilie als Provisionsfrei angepriesen wird. Bei der Berechnung des Verkaufspreises sollte die Höhe des Provision ermittelt werden, welche bis zu mehreren tausend Euro betragen kann.

Maklergebühren bei Vermietungen

Während beim Verkauf einer Immobilien die Provision Verhandlungssache ist, wurde diese bei Vermietungen vom Staat bestimmt, damit keine unnötige Überteuerung entsteht. Ob eine Wohnung oder ein Haus vermietet werden soll, spielt bei der Berechnung keine Rolle. Es dürfen maximal zwei Monatskaltmieten und die gesetzliche Mehrwertsteuer nicht überschritten werden. Die Nebenkosten dürfen in dieser Berechnung nicht einfließen. Die Vorgaben des Gesetzgebers besagen des Weiteren, dass bei einem befristeten Vertrag bis zu drei Jahren lediglich eine Monatskaltmiete mit der gesetzlichen Mehrwertsteuer in Rechnung gestellt werden darf. Bei gewerblichen Immobilien ist die Courtage ebenfalls von der Befristung abhängen und kann maximal drei Monatsmieten betragen.

In der Regel werden die Kosten alleine vom Mieter getragen. Dies gehen dennoch viele Suchende ein, da ihnen bei der Wohnungsknappheit in Deutschland nichts anderes übrig bleibt und sich mit Hilfe eines Maklers oftmals günstigere Wohnungen ergattern lassen. Sollte es sich allerdings um eine Immobilie handeln, die schwer zu vermitteln ist, kann es durchaus vorkommen, dass die Kosten vom Vermieter getragen werden.

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