Antrag auf Erstausstattung der Wohnung stellen – Wie geht das?

Das Recht auf eine eigene Wohnung hat laut Gesetz jeder Mensch der ein gewisses Alter erreicht hat. Die Grenze liegt allerdings weit über der Volljährigkeit. Eine eigene Wohnung kann auch dann bezogen werden, wenn keine Arbeitsstelle vorhanden ist und somit die finanzielle Belastung nicht gestemmt werden kann.

Antrag auf Erstausstattung der Wohnung stellen

  • Um einen erfolgreichen Antrag stellen zu können, müssen bestimmte Anforderungen erfüllt werden. Wichtig für eine Zustimmung ist, dass bislang noch keine finanzielle Unterstützung für die Anschaffung von Möbelstücken bewilligt wurde. Des Weiteren ist es eine Voraussetzung, dass die Anschaffung der notwendigsten Möbelstücke nicht mit eigenen finanziellen Mitteln möglich ist.
  • Für den Antrag muss im Vorfeld kein umfangreiches Formular ausgefüllt werden. Ein formloser Antrag beim zuständigen Jobcenter ist ausreichend.

Wohnung einrichten mit Erstausstattung

  • Der Antrag auf Erstausstattung für die Wohnung kann erst gestellt werden, wenn die gefundene Wohnung vom Jobcenter genehmigt wurde. Wichtig ist, dass bewusst ist, dass es sich um eine einmalige finanzielle Hilfe handelt. Auf einem Blatt ist sorgfältig aufzulisten, was für die Einrichtung der Wohnung benötigt wird. Bei dieser Liste dürfen Geschirr, Textilien und Haushaltsgegenstände anderer Art nicht fehlen, wenn sie nicht vorhanden sind.
  • Bei der Anschaffung sollte bewusst sein, dass ein sparsamer Einkauf von Nöten ist, da lediglich ein Pauschalbetrag ausbezahlt wird, der je nach Region unterschiedlich ausfällt. Werden weitere Dinge für die Renovierung der Wohnung benötigt, ist dies in einem gesonderten Antrag anzufordern.
  • Hierfür wird die Wohnung von einem Mitarbeiter vermessen. Die Maße stellen die Berechnungsgrundlage dar. In diesem Zug werden die aufgeführten Mängel kontrolliert, weshalb eine gewissenhafte Antragsstellung empfehlenswert ist.

About Manuela

One comment

  1. Woow, wusste ich gar nicht, dass es so etwas gibt. Allerdings liegt der Bezug meiner ersten Wohnung schon eine ganze Weile zurück. Ich glaube, “damals” gab es so was noch nicht.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert