Müssen Privathäuser über einen Blitzableiter verfügen?

Die Aufgabe eines Blitzableiters ist klar. Er soll das Haus vor den gravierenden Schäden eines Blitzeinschlages schützen. Trotz dieser Vorteile, stellt sich bei aktuellen und künftigen Hausbesitzern die Frage, ob ein Blitzableiter an privaten Häusern durch den Gesetzgeber vorgeschrieben ist. In den letzten Jahrzehnten hat sich vieles verändert, wenn es um die Installation und den Anbau eines Blitzableiters geht. Während noch vor fünfzig Jahren die meisten Häuser damit ausgestattet wurde, sind es heute nur noch wenige, die über diese Installation verfügen. Bei bestimmten Gebäudearten besteht eine Pflicht über einen Blitzableiter zu verfügen.

Wann ist ein Blitzableiter Pflicht?

Wichtig ist, dass eine vorhandene Blitzschutzablage, im Volksmund Blitzableiter, funktioniert und die Energie der Blitze fachgerecht ableiten kann. Sollte es auf Grund einer falschen Installation oder eines anderen Defektes dazu kommen, dass Schäden am Haus entstehen, kann es durchaus der Fall sein, dass die Versicherung nicht zahlt. Der Landesbauordnung steht es allerdings zu, dass sie bei bestimmten Gebäuden, die auf Grund ihrer Lage oder Bauart als blitzanziehend einzustufen sind, die Vorschrift einer solchen Installation machen. Denkmalgeschützte Gebäude können davon ebenso betroffen sein, wie Kirchen, Türme, Krankenhäuser, Häuser auf Anhöhen, alleinstehende Häuser, Schulen, Kinos und Hochhäuser.

Des Weiteren sollte die Police der Gebäudeversicherung überprüft werden, da diese teilweise eine Installation vorschreiben. Es ist zu beobachten, dass sich die Zahl der Gewitter auch hierzulande häuft, allerdings nach wie vor in Privathäusern keine Blitzschutzanlagen montiert werden. Auch wenn bislang Experten keinen dringenden Handlungsbedarf sehen, sollte man dies letztendlich als Hausbesitzer für sich selbst entscheiden. Bei der LBO kann sich jeder darüber informieren, ob im jeweiligen Falle ein Blitzableiter vorgeschrieben ist. Für die Bauart und somit auch für die Funktionsweise gibt es eine klare Vorschrift, die DIN EN 62305.

Kosten eines Blitzableiters

Pauschal lässt sich die Frage nach den Kosten für eine Blitzschutzanlage keinesfalls beantworten. Sowohl die Höhe, wie auch der Umfang des Gebäudes spielen bei der Berechnung und somit den tatsächlichen Kosten eine große Rolle. So muss bei einem Gebäude mit einer  Wohnfläche von 200 Quadratmetern, bestehend aus zwei Stockwerken mit folgenden Kosten gerechnet werden. Bei einem Gebäude dieser Größenordnung werden in der Regel vier Ableiter benötigt. Diese werden an einen Erdungsanschluss eingespeist, welcher allerdings nicht überall vorhanden ist.

Alleine für die vier Ableiter ist mit Kosten von 2800 Euro netto zu rechnen. Muss der Erdungsanschluss ebenfalls noch installiert werden, entstehen weitere Kosten in Höhe von etwa 2200 Euro netto. In beiden Fällen kommt die aktuell gesetzlich gültige Mehrwertsteuer hinzu. Ein Überspannungsschutz im Hausinneren führt zu weiteren Kosten von 1500 Euro netto. Auch wenn ein Blitzableiter und somit auch die weiteren Installationen keine Pflicht sind, sollte persönlich oder nach der Meinung eines Experten entscheiden werden, ob an dem Haus jetzt oder eventuell zu einem späteren Zeitpunkt eine solche Anlage angebracht werden soll.

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2 comments

  1. Tolle Informationen. Hier habe ich einige wertvolle Tipps erhalten die bestimmt sehr hilfreich sein werden. Danke dafür.

    Gruß Anna

  2. Dietrich Bachmann

    Ich wusste nicht, dass es nötig für manche Gebäude ist, einen Blitzableiter zu haben. Wir bauen unser erstes Haus und wollen einen sowieso, da es einfach Sinn ergibt. Wenn man etwas tun kann, das sein Haus schützen kann, wieso würde er es nicht tun? Insbesondere ist Blitzschutz ist eine ernste Sache.

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