Wie wird eine Sozialwohnung beantragt?

Der Wohnungsmarkt zeigt sich zunehmend von einer kritischen Seite. Die zahlreichen Singlehaushalte belasten den Wohnungsmarkt zusätzlich. Des Weiteren verstärken die steigenden Mietkosten die Situation zusätzlich. Daher sind immer mehr Menschen auf der Suche nach eine geeigneten Wohnung, die häufig als Sozialwohnung ausgewiesen. Um allerdings in eine Sozialwohnung ziehen und die günstigeren Mieten nutzen zu können, muss ein entsprechender Antrag gestellt werden. Dies muss in der jeweiligen Kommune vorgenommen werden. Da den Wohnungsämtern nur eine begrenzte Anzahl an Wohnungen zur Verfügung stehen, werden die Anträge und die Lebenslagen der Antragsteller und deren Familien genau überprüft. Neben dem Einkommen kommt es auch auf die weiteren Lebensumstände. Grundsätzlich sollte man sich allerdings im Klaren darüber sein, dass auch Sozialwohnungen nur in begrenzter Anzahl zur Verfügung stehen und man sich nicht alleine darauf verlassen sollte. Oftmals bietet das klassische Wohngeld in einer schlechten finanziellen Situation eine interessante Alternative.

Antrag auf Sozialwohnung stellen

In einigen Fälle kann man sich an das Wohnungsamt der Sozialämter wenden. Diese können in den Rathäusern oder ähnlichen kommunalen Gebäuden untergebracht sein. Während in kleineren Städten und Gemeinden der Antrag bei der jeweiligen Behörde abgeholt werden muss, bieten große Städte diesen zum Download an, wodurch die Antragstellung vereinfacht wird und ein Gang eingespart werden kann. Im Antrag sind die unterschiedlichste Angaben zu machen. Dies sind unter anderem Informationen zur bisherigen Wohnsituation, wie auch zum aktuellen Einkommen, welches für einen Sozialfall sprechen kann.

Besteht ein Arbeitsverhältnis sollte direkt eine Kopie einer aktuellen Lohnabrechnung beigelegt werden. Wenn keine Unterlagen nachgereicht werden müssen, kann die Bearbeitung beschleunigt werden. Bereits bei der Antragsstellung sollte man sich im Klaren darüber sein, dass nicht nur das Einkommen bei der Vergabe maßgeblich ist. So kann ein schneller Wohnungswechsel auf Grund beengter Lebensumstände und Schwangerschaft die Vergabe  positiv beeinflussen. In einigen Städten ist ein Wohnungsberechtigungsschein ausreichend, wenn man auf der Suche nach einer Sozialwohnung ist.

Mit Wohnungsberechtigungsschein mieten

Es ist nicht immer der Fall, dass es sich bei Sozialwohnungen um ein kommunales Eigentum handelt. Ist dies nicht der Fall, stellt die Stadt einen Wohnungsberechtigungsschein aus, mit dem ebenfalls einen Wohnung zu besseren Konditionen angemietet werden kann. Zwischen dem Vermieter und der Stadt ist ein entsprechendes Abkommen vorhanden, bei dem nur an die Berechtigten mit einem entsprechenden Beleg vermietet werden darf. Dieser Zusatz kann mit den Buchstaben WBS auch den Wohnungsanzeigen entnommen werden.

Je nach Bundesland darf für einen Wohnungsberechtigungsschein ein Einkommen von etwa 18000 Euro pro Jahr nicht überschritten werden. Wie in den anderen Städten und Gemeinden die Sozialwohnung muss in diesen Städte der Wohnungsberechtigungsschein beim zuständigen Wohnungsamt beantragt werden. Während bei Sozialwohnungen die Vergabe vom zuständigen Amt vorgenommen wird, muss bei einem Wohnungsberechtigungsschein die Suche nach einem Vermieter und nach einer Wohnung  auf eigene Regie erfolgen.  Eine Variante dabei ist der sogenannte preisgebundene Wohnraum, welcher von einigen Wohnungsgesellschaften angeboten wird.

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