Wie werden Klimaanlagen fachgerecht aufgefüllt?

Fahrzeuge sind einer ständigen Belastung ausgesetzt. Daher verlieren sie permanent eine geringe Menge der Kühlflüssigkeit, die sich in der Klimaanlage befindet. Um die Funktionalität aufrecht  erhalten zu können ist es wichtig, dass dieser Stand zumindest einmal im Jahr oder alle zwei Jahre geprüft und auf das Normalmaß gebracht wird. Dabei sollte man vielleicht wissen, dass der Kreislauf im Punkt Dichtigkeit keinesfalls mit einem Haushaltsgerät, wie einem Gefrier- oder Kühlschrank verglichen werden kann. Spätestens, wenn die Leistung der Klimaanlage nachlässt oder diese über eine lange Zeit nicht mehr eingeschaltet wurde, sollte eine Überprüfung vorgenommen werden.

Regelmäßige Kontrolle und Nachfüllen der Klimaanlage

Letztendlich verzeiht es einem die Klimaanlage nicht, wenn eine höhere Belastung durch eine Fehlmenge zu verzeichnen ist. Des Weiteren ist die Kühlleistung geringer, wenn die Menge nicht dem Soll entspricht. Das Kältemittel hat zwei Aufgaben, die beide nicht zu unterschätzen sind. Nicht nur die Kühlleistung, sondern auch die Schmierung der Bauteile kann dadurch gewährleistet werden. Dies liegt an der öligen Substanz, die diese Mittel aufweisen. Sowohl die Nutzungsdauer, aber auch das Alter das Fahrzeuges beziehungsweise der Klimaanlage wirken sich deutlich auf den Verlust auf.

Es wird daher angeraten, dass spätestens nach zwei Jahren eine Wartung durchgeführt wird. Zu dieser gehört, neben der Überprüfung der Funktionalität und Leistung, auch die Kontrolle des Kühlmittels und ein eventuelles Nachfüllen. Dies ist allerdings kein Muss und ist entsprechend kein Bestandteil der üblichen Wartungsarbeiten, die an Fahrzeugen durchgeführt werden sollten, um den Wert länger zu erhalten. Sollte die Leistung der Klimaanlage allerdings unverändert gut sein, kann diese Wartung ebenso verschoben werden. Auch bei Neuwagen ist davon auszugehen, dass nach maximal vier Jahren ein Verlust des Kühlmittels und entsprechend das Nachlassen der Kühlleistung zu verzeichnen ist. Fehlerhafte Stellen können durch ein Kontrastmittel schneller entdeckt werden.

EU Richtlinie für Kältemittel in Klimaanlagen

Die EU Richtlinien untersagen es, dass fluorierte Treibhausgase eingesetzt werden. Entsprechend ist auch eine Veränderung der Kältemittel vorgeschrieben, welche bis 2017 umgesetzt werden muss. Der Treibhausgasreduzierend darf 150 nicht übersteigen. Bislang ist das Kältemittel mit der Kennung R134a im Einsatz, welches den neuen Richtlinien nicht gerecht wird. Daher wird auf das Mittel 1234yf gesetzt, welche im Punkt Leistung keinen Unterschied zeigt. Die Problematik an dem neuen Mittel liegt an der Brennbarkeit, welche allerdings ein nur bei einem brennenden Fahrzeug ein Risiko darstellt. Daher wird noch nach anderen Kältemitteln gesucht, welche sich in der Industrie durchsetzen.

Problem handwerklicher Fehler beim Auffüllen

Um die Funktionsfähigkeit der Anlage nicht zu beeinträchtigen, sollte darauf geachtet werden, dass es zu keinen Fehlern kommt. Vom Kältemaschinenöl darf weder zu viel noch zu wenig im Tank sein, da dies sich schnell auf die Anlage auswirkt. Beim Befüllen darf der Druck im Inneren nicht verändert werden, weshalb die Vorschriften des Herstellers eingehalten werden müssen. Um die Klimaanlage länger Leistungsfähig zu halten, ist es wichtig, dass die Klimaanlage mindestens einmal im Monat in Betrieb genommen wird.

About Manuela

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert